Erstellung und Prüfung
Ihrer Steuererklärung

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen und erstellen für Sie alle Steuererklärungen, die erforderlich sind. Dabei schöpfen wir sämtliche für Sie geltenden steuerlichen Möglichkeiten aus – selbstverständlich unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung und der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Damit Sie eine hohe Steuernachzahlung nicht unerwartet trifft, erstellen wir für Sie eine voraussichtliche Steuerberechnung auf Basis Ihrer voraussichtlich zu erwartenden Einkünfte. Auch die Anträge auf Anpassung von bereits festgesetzten Steuervorauszahlungen nehmen wir gerne für Sie vor. Bei fehlerhaften Bescheiden verhelfen wir Ihnen durch Einsprüche, Änderungsanträge und gegebenenfalls Klagen zu Ihrem Recht.

Setzen Sie bei Ihren Steuererklärungen auf unsere Kompetenz und Erfahrung. Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Einkommensteuererklärungen für Unternehmer und Privatpersonen
  • Körperschaftsteuererklärungen für juristische Personen (z. B. GmbH)
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen
  • Gesonderte und einheitliche Festellungen von Einkünften