Damit Sie wissen, wo Sie stehen:
Bilanzerstellung

Die Jahresbilanz unserer Mandanten ist nicht nur die Basis für die Besteuerung des Unternehmens und seiner Eigentümer. Der Jahresabschluss dient darüber hinaus als Grundlage für die weiteren unternehmerischen Planungen und ermöglicht Ihnen, zukunftsorientierte Entscheidungen sicher zu treffen. Als wichtiges Instrument der betrieblichen Erfolgs- und Finanzplanung trägt er wesentlich dazu bei, die voraussichtliche Entwicklung der Ertragslage, der Vermögenswerte und der Liquidität zu ermitteln.

Auf der Basis der Buchführung, die entweder unsere Kanzlei übernommen hat oder die Sie selbst erledigt haben, erstellen wir für Sie die komplette Jahresbilanz mit zugehöriger Gewinn- und Verlustrechnung. Sofern es erforderlich ist, verfassen wir auch den Anhang und leisten im Bedarfsfall Unterstützung bei den Tätigkeiten Ihres Wirtschaftsprüfers.

Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter sowie sonstige Unternehmen, die eine gewisse Größe überschreiten, unterliegen der gesetzlichen Pflicht, spätestens zwölf Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Unsere Kanzlei nimmt Ihnen gern diese Publizitätspflicht ab und reicht die notwendigen Unterlagen auf der Internet-Plattform ein.

Möchten Sie sich schnell und unkompliziert über die wesentlichen Eckdaten Ihrer Jahresbilanz informieren? Dann erstellen wir für Sie eine Abschlusspräsentation, in der die wichtigsten Fakten grafisch aufbereitet sind und mit multimedialen Mitteln die Entwicklung Ihres Unternehmens dargestellt wird.